Dr. Daniel Kersten leitet als Chefarzt der Zentralen Notaufnahme und als Verantwortlicher für die Notfallmedizin im Krankenhaus den Notarztdienst am Klinikum Werra-Meißner.
Wie in den meisten anderen Bundesländern sind auch in Hessen die Landkreise und kreisfreien Städte als Rettungsdienstträger für den Rettungsdienst verantwortlich. Die Rettungsdienstträger beauftragen geeignete Organisationen mit der Durchführung des Rettungsdienstes, die damit zu öffentlichen Aufgabenträgern werden.
Das Klinikum Werra-Meißner wurde vom Landkreis mit der Erbringung der notärztlichen Leistung beauftragt und wird für diesen Bereich zu einem Teil des öffentlichen Rettungsdienstes.
Im Werra-Meißner-Kreis wurden unterschiedliche Rettungsdienstorganisationen mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt. Neben zehn Rettungswachen, an denen Rettungswagen mit Rettungssanitätern, Rettungsassistenten und Notfallsanitätern stationiert sind, wird die notärztliche Versorgung der Bevölkerung durch drei Notarztstandorte am Krankenhaus in Eschwege, an der Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes in Hessisch Lichtenau und am Krankenhaus in Witzenhausen sichergestellt.
Mit dem Betrieb der Notarztwachen, der Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) und der nichtärztlichen Leistung auf den NEFs wurde das Deutsche Rote Kreuz vom Landkreis beauftragt.
Die Notärzte selber werden durch das Klinikum Werra-Meißner gestellt. Der Landkreis hat das Klinikum mit der Erbringung der notärztlichen Leistung beauftragt. Die NEFs sind rund um die Uhr einsatzbereit und in der Regel mit einem Team aus einem Notarzt und einem nichtärztlichen Rettungsdienstmitarbeiter besetzt, der das NEF fährt.
Dadurch, dass die rettungsdienstliche Tätigkeit seit 2014 gesetzlich als normaler Lehrberuf mit einer dreijährigen Ausbildung verankert wurde, sind die meisten Rettungsdienstfahrzeuge zusätzlich zur normalen Besatzung sehr häufig noch mit Auszubildenden zum Notfallsanitäter besetzt. Daher sind auch die NEFs häufig mit drei Besatzungsmitgliedern im Einsatz.
Die Notärzte sind hauptsächlich Ärzte aus den Fachabteilungen Chirurgie, Innere Medizin und Anästhesie aus dem Klinikum Werra-Meißner und andere vom Klinikum dafür verpflichtete externe Ärzte. Alle Notärzte verfügen über die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin und bilden sich gemäß der gesetzlichen Vorgaben in Hessen jedes Jahr mindestens mit 16 Stunden im notfallmedizinischen Fachgebiet fort.
Für die Ärztliche Leitung und die zentrale Steuerung des Notarztdienstes an allen drei NEF-Standorten ist der Chefarzt der Zentralen Notaufnahme Dr. Daniel Kersten verantwortlich. An den einzelnen Notarztstandorten wird er dabei jeweils von einer Ärztlichen Notarztstandortleitung unterstützt, die für den reibungslosen Dienstbetrieb vor Ort zuständig ist.
Im Werra-Meißner-Kreis werden jährlich etwa 20.000 Rettungsdiensteinsätze durchgeführt. Bei etwa 10 Prozent der Einsätze ist die Beteiligung eines Notarztes erforderlich.
Die Notärzte des Werra-Meißner-Kreises werden sowohl für primäre Rettungseinsätze als auch für dringliche Verlegungen von einem Krankenhaus in ein anderes Krankenhaus in Anspruch genommen, bei denen eine Begleitung des Notarztes aus medizinischen Gründen notwendig ist (z.B. Patienten von der Intensivstation).
Da es in allen Rettungsdienstbereichen dazu kommen kann, dass weniger Notärzte zur Verfügung stehen, als grade gebraucht werden, bestehen überall Kooperationsvereinbarungen mit den benachbarten Gebietskörperschaften. So kann es auch hier vorkommen, dass die Notärzte des Werra-Meißner-Kreises in die benachbarten Landkreise gerufen werden und umgekehrt.
Häufig müssen auch die Rettungshubschrauber aus Kassel oder Göttingen alarmiert werden. Das ist immer dann der Fall, wenn kein anderer Notarzt mehr verfügbar ist oder wenn der Patient bei bestimmten Notfällen in ein sehr weit entferntes Krankenhaus transportiert werden muss, weil kein geeignetes aufnahmebereites Krankenhaus in erreichbarer Nähe ist. Auch bei Verlegungen von Patienten zwischen den Krankenhäusern oder bei schweren Verkehrsunfällen werden häufig Rettungshubschrauber eingesetzt.
Das NEF mit dem Notarzt ist Teil des öffentlichen Rettungsdienstes und wird von der Zentralen Leitstelle in Eschwege alarmiert. Es kommt mit Blaulicht und Martinshorn und wird immer dann alarmiert, wenn ein lebensbedrohlicher Notfall vermutet wird. Dies kann z.B. ein akuter Herzinfarkt, eine lebensbedrohliche Atemnot, eine länger anhaltende Bewusstlosigkeit, ein anhaltender Krampfanfall, eine akute Ansammlung von Wasser in der Lunge, eine unstillbare spritzende Blutung, ein schwerer Unfall oder ein Kreislaufstillstand sein, bei dem eine Reanimation erforderlich ist. Wenn solche oder andere lebensbedrohliche Krankheitsbilder und Symptome vorliegen, ist die Zentrale Leitstelle rund um die Uhr unter der Notrufnummer 112 erreichbar. Die Mitarbeiter der Zentralen Leitstelle fragen am Telefon ab, welches Problem vor Ort vorliegt und müssen dann entscheiden, ob und welche Rettungsmittel des Rettungsdienstes alarmiert werden. Wenn die telefonische Abfrage ergibt, dass wahrscheinlich ein lebensbedrohlicher Notfall vorliegt, wird der Notarzt mit alarmiert.
Da der Leitstellenmitarbeiter nur das Telefonat für die Beurteilung der Lage zur Verfügung hat und sich aus der Ferne kein sicheres Bild über die wahre Situation vor Ort machen kann, stellt sich für die alarmierten Einsatzkräfte nach Eintreffen beim Patienten unter Umständen heraus, dass es nicht erforderlich gewesen wäre, den Notarzt zu alarmieren. Das ist deshalb nicht gut, weil der Notarzt in der Zeit, in der er bei dem nicht lebensbedrohten Patienten gebunden ist, einem anderen Patienten, der wirklich einen Notarzt braucht, nicht zur Verfügung steht. Es ist deshalb ganz wichtig, dass der Notarzt nur dort eingesetzt wird, wo er wirklich unbedingt erforderlich ist.
Jeder Anrufer, der den Notruf wählt, sollte sich darüber bewusst sein und den Leitstellenmitarbeiter so gut wie möglich darin unterstützen, über die tatsächlich benötigte Ressource der Notfallversorgung richtig zu entscheiden. Nur so kann sichergestellt werden, dass jeder lebensbedrohte Notfallpatient sofort notärztliche Hilfe bekommen kann.
Dr. med. Daniel Kersten
Facharzt für Chirurgie und Notfallmedizin
Ärztlicher Leiter des Notarztdienstes im Klinikum Werra-Meissner