Betreutes Wohnen

Das Betreute Wohnen ist ein ambulantes Angebot der Eingliederungshilfe, dass ein weitgehend selbstständiges Leben im eigenen sozialen Umfeld eröffnen beziehungsweise erhalten soll.

Für wen ist das betreute Wohnen geeignet?

Es richtet sich an Menschen, die in einer eigenen Wohnung leben und für die Gestaltung eines selbstständigen Lebens Begleitung benötigen.

Wir betreuen:

  • Menschen mit seelischen Behinderungen,
  • chronisch mehrfach geschädigte Abhängigkeitskranke und
  • Menschen mit geistiger Behinderung.

Wer unterstützt Sie beim betreuten Wohnen?

Unser Team besteht aus 16 Mitarbeiter*innen an drei Standorten, Eschwege, Hessisch Lichtenau und Witzenhausen. Sie werden von Sozialpädagogen/-innen, Krankenpfleger/-innen und Altenpfleger/-innen betreut.

Um ihnen die optimale Unterstützung zu geben, arbeiten wir im Einzelfall eng mit Angehörigen, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Fachärzten und Therapeuten, den psychiatrischen Institutsambulanzen, den Stationen des Zentrums für Psychiatrie, psychosozialen Einrichtungen und Behörden des Werra-Meißner-Kreises zusammen.

Welche Hilfestellungen werden angeboten?

Wir unterstützen Sie personenzentriert und individuell ausgerichtet auf Ihre eigenen Ziele:

  • bei der Bewältigung des Alltags (Organisation der Haushaltsführung)
  • bei der Versorgung und dem Erhalt der eigenen Wohnung
  • bei Antragstellung und Behördengängen
  • beim Erhalt und bei der Suche einer geeigneten Arbeit oder Beschäftigung
  • bei einer sinnvollen Tages- und Freizeitgestaltung
  • bei Konflikten und Krisen
  • beim Aufbau sozialer Kontakt
  • beim Erkennen und der Entwicklung Ihrer eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten, um besser mit Ihrer Erkrankung leben zu können

Weiterführende Informationen für Sie

Interessierte können jederzeit telefonisch ein Erstgespräch vereinbaren, das dem persönlichen Kennenlernen und der Klärung offener Fragen dient. Wird eine Aufnahme vereinbart, wird diese Maßnahme beim Kostenträger (LWV) beantragt und in der Hilfeplankonferenz des Werra-Meißner-Kreises beraten.

Die Finanzierung beruht auf verschiedenen (gesetzlichen) Grundlagen. Vorrangig ist es das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe)

Ihre Ansprechpartner

Eschwege
Hessisch-Lichtenau
Witzenhausen
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