Planbare Leistungen wieder erlaubt

04.05.2020

Mit der Erlassänderung vom 1. Mai des Hessischen Sozialministeriums können ab dieser Woche wieder planbare stationäre Behandlungen wie etwa der Einsatz einer Hüftprothese im Klinikum Werra-Meißner durchgeführt werden.

Mit der Erlassänderung vom 1. Mai des Hessischen Sozialministeriums können ab dieser Woche wieder planbare stationäre Behandlungen wie etwa der Einsatz einer Hüftprothese im Klinikum Werra-Meißner durchgeführt werden. Alle Patienten, deren Termine im März abgesagt wurden, werden von den einzelnen Abteilungen unserer Häuser wegen der Absprache kontaktiert. 

Vorgeschlagen wird vom Ministerium, die operativen Kapazitäten zu 70 Prozent zu nutzen und 25 Prozent der Intensivbetten für die Covid-Versorgung einzuplanen. Innerhalb von 72 Stunden soll demnach eine maximale Umstellung auf die Coronavirus-Versorgung im Fall stark steigender Behandlungsfälle möglich sein.

Entsprechend können die Abteilungen beginnen, wieder elektive Patienten einzuplanen. Die bisherigen Regelungen zu den Abstrichen auf Covid für alle Behandlungsfälle bleiben bestehen. „Leider sind wir momentan im Vergleich zu allen anderen Kliniken in Nordhessen noch extrem mit der Behandlung von Covid-Patienten belastet - aktuell in Witzenhausen fünf Patienten auf der Intensivstation, 15 gesicherte Fälle auf Normalstation und um die 20  isolierten Patienten an beiden Häusern zum Covid-Ausschluss“, sagt Ärztlicher Direktor Dr. Peter Schott (Stand: Montag, 15 Uhr). 

Das bedeutet konkret: Auf der Intensivstation in Witzenhausen werden wahrscheinlich weiterhin ausschließlich Covid-Patienten behandelt. Alle anderen Intensiv-Patienten werden nach Eschwege verlegt. Aufgrund der Bettensituation in Eschwege (Station 6 muss weiter als Isolations-Durchgangsstation betrieben werden) und Witzenhausen (Station 2 und 3 mit Covid-/Covid-Verdacht belegt) gibt es eine geringere Kapazität an Betten für alle Abteilungen. Auch können Patienten nicht im gewohnten Prozentsatz in die Geriatrie verlegt werden und die Optionen einer anschließenden Verlegung in Reha-Kliniken und Kurzzeitpflegen existiert nur sehr begrenzt, da viele Häuser nur eingeschränkt arbeiten. Somit ist eine verlängerte Verweildauer der Patienten nach Operationen in den chirurgischen Abteilungen zu erwarten, da wohl ein großer Teil direkt in das häusliche Umfeld entlassen werden muss. „Die gewohnte Zahl an elektiven Aufnahmen ist entsprechend deutlich reduziert einzuplanen und tagesaktuell zu überprüfen. Alle elektiven Patienten erhalten im Rahmen der prästationären Diagnostik kurz vor der Aufnahme einen Covid-Abstrich“, sagt Schott. 

Eine Konzeption zur Wiederaufnahme des chirurgisch-operativen Konzepts in Witzenhausen unter Berücksichtigung der Belegärzte wird erarbeitet. Selbiges gilt für die Belegärzte in Eschwege. Einzelne Patienten der Palliativmedizin können in Witzenhausen wieder auf Station 4 betreut werden, sofern die Kapazitäten ausreichen. Zur Erhöhung der stationären Kapazitäten werden in Witzenhausen die Covid-Behandlungsfälle auf Station 2 in Doppelzimmern behandelt, die Verdachtsfälle in Einzelzimmern auf Station 3 isoliert. Sollten die Covid-Fallzahlen in den nächsten Wochen rückläufig sein, müsste dies umsetzbar sein und die Stationen 3 und 4 sollten zur Regelversorgung zur Verfügung stehen. Die Wiederaufnahme der stationären Schmerztherapie soll alsbald umgesetzt werden, sobald die räumlichen und personellen Ressourcen wieder zur Verfügung stehen. 










~wMe~

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