Wie sich die Corona-Pandemie auf die Notfallversorgung auswirkt

14.09.2020

Auch während der aktuellen Corona-Pandemie ist der Rettungsdienst im Werra-Meißner-Kreis voll einsatzfähig – ebenso haben die Notaufnahmen der beiden Standorte des Klinikums Werra-Meißner in Eschwege und Witzenhausen rund um die Uhr für Notfälle geöffnet. Ein paar Regeln sollten Menschen in Notfallsituationen aber zwingend beachten. Darüber haben wir uns mit Dr. Daniel Kersten, Chefarzt der Zentralen Notaufnahme und Ärztlicher Leiter des Notarztdienstes am Klinikum Werra-Meißner, unterhalten.

In welchen Fällen ist ein Notruf, in welchen Fällen der Kontakt zum ärztlichen Bereitschaftsdienst angebracht?
Die Notrufnummer 112 sollte nur in einer lebensbedrohlichen Situation gewählt werden. Dies könnte etwa der Fall sein bei Schmerzen in der Brust, akuten Lähmungserscheinungen, plötzlicher Bewusstlosigkeit, schwerer Atemnot oder einem schweren Unfall. Der Rettungsdienst kommt mit Blaulicht und transportiert nach der medizinischen Versorgung in der Regel ins Krankenhaus.
Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter Tel. 116117 ist der richtige Ansprechpartner, wenn kein lebensbedrohlicher Notfall vorliegt. Für alles, was der Hausarzt behandeln könnte, ist der kassenärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Das trifft auch auf Fragen zum Corona-Virus und seinen Symptomen zu. Aufgrund der hohen Nachfrage in der aktuellen Situation kann es zu Wartezeiten kommen.

Kann ich noch ohne Weiteres in die Notaufnahme gehen?
Hier weist Dr. Daniel Kersten explizit darauf hin, dass Kliniken und Notaufnahmen auch in der Pandemiezeit auf jedwede Notfälle vorbereitet sind. Deshalb sollte man in ernsten Fällen keinesfalls zögern, die 112 zu wählen.
Unabhängig davon, ob Symptome vorliegen oder nicht, wird in der Zentralen Notaufnahme bei allen Patienten, die im Krankenhaus stationär aufgenommen werden, ein Corona-Abstrich abgenommen. Sollten Patienten entsprechende Krankheitssymptome oder auffällige Laborwerte aufweisen, werden sie isoliert behandelt, bis das Testergebnis nach etwa einem Tag vorliegt.
Ist das Testergebnis positiv, erfolgt in der Regel eine Verlegung zum Pandemiestandort Witzenhausen. Ist das Testergebnis negativ, wird die Isolierung aufgehoben.
Auf diese Weise wird das Risiko minimiert, dass im Krankenhaus eine Infektionsübertragung von Covid19-Patienten auf Personal oder andere Patienten erfolgt.

Muss ich beim Notruf auf Corona-Symptome hinweisen?
Wichtig ist, dass die Krankheit Covid19 selbst erst einmal kein Grund für einen Notruf ist, es sei denn, sie geht mit Atemnot einher. Bei harmlosen Symptomen und Krankheitsverläufen ist eine Rettungsdienst- oder Krankenhausbehandlung nicht notwendig. In diesen Fällen sind die Hausärzte oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst zuständig.
Sollte der Rettungsdienst aber aus irgendeinem Grund alarmiert werden, sollte schon beim Notruf darauf hingewiesen werden, wenn
1. Husten, unklares Fieber, Geschmacksverlust oder Atemnot vorliegt,
2. Aufenthalte in Risikogebieten innerhalb der letzten 14 Tage (Risikogebiete: siehe Internetseite des Robert-Koch-Institutes) stattgefunden haben,
3. direkter Kontakt mit nachgewiesen Covid19-Infiziertem innerhalb der letzten 14 Tage erfolgt ist oder
4. ein eigener Corona-Test positiv ist.

Solche Meldungen, die auf Covid19 hinweisen können, verursachen dann aufwendige Schutzmaßnahmen des Rettungsdienstes und der Klinik.
Was gibt es allgemein bei einem Notruf zu beachten?

Anzugeben ist, wo etwas und was passiert ist, wie viele Erkrankte/Verletzte es gibt und wer den Notfall meldet. Ebenso sollte man auf mögliche Rückfragen warten, den Anweisungen folgen und bis zum Eintreffen des Notarztes beim Betroffenen bleiben.
Mehr Infos: https://www.klinikum-werra-meissner.de/klinikum/unternehmen-verantwortung/notfallmedizin/klinikum-werra-meissner-notfallversorgung.php



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