Besucher im Klinikum weiterhin nur mit Test-Nachweis zugelassen

04.03.2022

Besucher von Patienten an allen Standorten des Klinikums Werra-Meißner müssen weiterhin einen aktuellen negativen Test-Nachweis erbringen – egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft. Das sieht die Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen auch nach der Aufhebung vieler anderer Maßnahmen noch weiterhin vor. Der Test muss negativ sein und aus einem offiziellen Testzentrum stammen (Schnelltest maximal 24 Stunden, PCR-Test maximal 48 Stunden alt). Selbsttests werden nicht anerkannt, auch das Klinikum bietet keine Tests an. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Weiterhin herrscht Maskenpflicht (FFP2 oder OP) für Besucher.

Pro Patient darf am Tag nur ein Besucher für maximal eine Stunde kommen. Deswegen empfiehlt es sich, dass sich Patienten und Besucher sich vorher abstimmen - um zu vermeiden, dass weitere Besucher am selben Tag des gleichen Patienten abgewiesen werden müssen. Die Besuchszeiten zwischen 14 und 18 Uhr bleiben weiterhin bestehen.

Im Eingangsbereich erhalten die Besucher ein Meldeformular, auf dem Name, Telefonnummer, Adresse und die Besuchszeit anzugeben sind, um im Fall einer Corona-Infektion die Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Daten werden gemäß der ministerialen Verordnung nach 30 Tagen wieder gelöscht. Weiterhin wird die Körpertemperatur des Besuchers gemessen.
Einzuhalten sind weiterhin strikt die Besuchszeiten zwischen 14 und 18 Uhr. Im Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie sowie auf den Intensivstationen gelten abweichende, individuelle Regelungen – aus medizinischen Gründen. Hier empfiehlt es sich, dass Angehörige vorher anrufen und fragen, wann ein Besuch möglich ist. Auf der Intensivstation ist die Besuchszeit generell begrenzt auf 15 bis 18 Uhr (nach vorheriger telefonischer Absprache).

Im Haus gelten die allgemein bekannten Hygieneregeln: Sowohl der Patient wie auch der Besucher müssen eine FFP2- oder OP-Maske tragen. Des Weiteren ist im Haus stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, auch im Patientenzimmer. Somit wäre es sinnvoll, wenn Patienten in einem Zimmer sich untereinander abstimmen, wer wann Besuch bekommt - damit es nicht zu eng wird, um die Abstandsregelungen einzuhalten. Im Zweifelsfall wird das medizinische und pflegerische Personal eingreifen, den Anordnungen ist dann Folge zu leisten.

Besucherinnen und Besucher mit Atemwegserkrankungen, Fieber oder anderen Krankheitssymptomen ist das Betreten des Klinikums verboten. Wir bitten um Verständnis: Es geht um die Sicherheit von Patienten, Besuchern und Personal gleichermaßen.

Weiterhin sind bei Betreten und Verlassen der Häuser die Hände zu desinfizieren.

Für werdende Väter und Angehörige von sterbenden Patienten sind in Absprache mit der behandelnden Fachabteilung auch Besuche außerhalb der Besuchszeiten möglich.


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