Neuer Besuchsregelung gilt ab Mittwoch, 15 Juli

09.07.2020

Ab Mittwoch, 15. Juli, gilt den Verordnungen des Hessischen Sozialministeriums folgend eine neue Besuchsregelung im Klinikum Werra-Meißner. Das bisher geltende generelle Besuchsverbot verliert dann seine Gültigkeit.

Ab Mittwoch, 15. Juli, gilt den Verordnungen  des Hessischen Sozialministeriums folgend eine neue Besuchsregelung im Klinikum Werra-Meißner. Das bisher geltende generelle Besuchsverbot verliert dann seine Gültigkeit. Ab diesem Stichtag dürfen Patienten an den Standorten Witzenhausen und Eschwege in den ersten sechs Tagen zweimal Besuch von jeweils maximal zwei Personen empfangen. Vom siebten Tag im Krankenhaus an sind täglich maximal  zwei Besucher zulässig.

Im Eingangsbereich erhalten die Besucher ein Meldeformular, auf dem Name, Telefonnummer, Adresse und die Besuchszeit anzugeben sind, um im Fall einer Coronainfektion die Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Daten werden gemäß der ministerialen Verordnung nach 30 Tagen  wieder gelöscht. Weiterhin wird die Körpertemperatur des Besuchers gemessen. Dieser administrative Aufwand bedeutet für das Klinikum, zusätzliche  Arbeitskräfte zu rekrutieren.

Einzuhalten sind ab 15. Juli strikt die Besuchszeiten zwischen 14 und 19 Uhr an den Standorten Eschwege und Witzenhausen. Das Ministerium legt ferner nahe, dass die Besuchszeit auf jeweils eine Stunde einzuschränken ist. Im Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie sowie auf den Intensivstationen gelten nochmal abweichende individuelle Regelungen – aus medizinischen Gründen. Hier empfiehlt es sich, dass Angehörige vorher anrufen und fragen, wann ein Besuch möglich ist.

Sinnvoll wäre es laut Geschäftsführer Christoph Rolf Maier, wenn Patienten vorher mit Angehörigen und Bekannten abstimmen, welche Besucher kommen sollen – um zu vermeiden, dass beispielsweise ein weitläufiger Bekannter einem nahen Angehörigen das Besuchsrecht wegnimmt. Ebenso empfiehlt es sich für potenzielle Besucher, sich zu überlegen, ob ihr Erscheinen wirklich notwendig ist. „Wir hoffen da einfach auf die Vernunft jedes Einzelnen“, so Maier.

Im Haus gelten natürlich die allgemein bekannten Hygieneregeln: Sowohl der Patient wie auch der Besucher muss einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz tragen. Schals, Halstücher oder Masken mit Ausatemventil sind unzureichend. Mund-Nasen-Schutz-Masken können im Eingangsbereich auch erworben werden. Des Weiteren ist im Haus stets ein Mindestabstand von anderthalb Metern einzuhalten – auch im Patientenzimmer. Somit wäre es sinnvoll, wenn Patienten in einem Zimmer sich untereinander abstimmen, wer wann Besuch bekommt, damit es nicht zu eng wird, um die Abstandsregelungen einzuhalten. „Im Zweifelsfall wird das medizinische und pflegerische Personal eingreifen, den Anordnungen ist dann Folge zu leisten. Besucherinnen und Besucher mit Atemwegserkrankungen, Fieber oder anderen Krankheitssymptomen ist das Betreten des Klinikums verboten. Wir bitte um Verständnis: Es geht um die Sicherheit von Patienten, Besuchern und Personal gleichermaßen“, sagt Maier. Weiterhin sind bei Betreten und Verlassen der Häuser die Hände zu desinfizieren.

Übrigens sind werdende Väter und Angehörige von sterbenden Patienten weiterhin von der Regelung ausgenommen. Ihnen wird im Fall der Fälle ein Besuch natürlich auch außerhalb der Besuchszeiten ermöglicht.

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